Rürup Rente

Die Rürup Rente führt immer noch ein Schattendasein

Während Riester fast schon zu einem Schlagwort mutiert ist, führt die etwas später eingeführte Rürup Rente noch immer das Dasein eines Mauerblümchens. Dabei ist die Rürup Rente die einzige Vorsorgeform für Freiberufler und Selbstständige mit Unterstützung vom Staat etwas für die Altersvorsorge zu tun. Trotz dieser Tatsache ist die Rürup Rente bis heute, etwa nur jedem fünften Deutschen ein Begriff. Die Beiträge zur Rürup Rente sind voll steuerlich Absetzbar. Allerdings hat man bei der Auszahlungsvariante keine Wahl, denn die Ausschüttung der angesparten Summer erfolgt ausschließlich in Form einer monatlich gezahlten Rente die zudem noch voll steuerpflichtig ist. Was viele Interessierte ebenfalls als Nachteil sehen ist, dass die Police nicht vererbbar, übertragbar oder beleihbar ist. Auch eine Veräußerung der Versicherungspolice ist nicht möglich.

Was ist bei der Rürup Rente zu beachten?

Viele Sparer fragen sich zu Beginn wie man sich die Förderung bei dieser Art von Basisrente sichert. Wer nun nach einem speziellen Antrag sucht, der sucht vergebens. Um die staatlichen Zuschüsse bei der Rürup Rente erhalten zu können braucht es keinen Extraantrag, sondern die staatlichen Zuschüsse werden mit der Steuererklärung geltend gemacht. In der Steuererklärung werden die Beitragszahlungen nämlich als Sonderausgaben aufgeführt. Dies geschieht ganz einfach dadurch, dass die entrichteten Prämien als Altersvorsorgeaufwendungen eingetragen werden. Da es sich bei der Rürup Rente wie auch bei der Riester Rente um eine staatlich geförderte Altersvorsorge handelt, gehen viele Sparer davon aus, dass auch hier Familien mit Kindern extra gefördert werden. Allerdings spielen bei der Rürup Rente Kinder keine Rolle, die Höhe der Förderung richtet sich einzig und alleine nach dem eigenen Steuersatz. Ein weiterer Unterschied zur Riester Rente liegt in der Förderung von selbst genutztem Wohneigentum. Wird dies bei der Riester Rente finanziell gefördert, so ist das bei der Rürup Rente nicht der Fall.

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