Riester Rente

Auch ohne Job von der Riester Rente profitieren

Nicht nur Menschen die über ein hohes Einkommen oder überhaupt über Einkommen verfügen können von der Förderung der Riester Rente profitieren. Auch Gruppen wie beispielsweise Arbeitslose, Hausfrauen oder Hausmänner, Pflegende und Erziehende können von den Möglichkeiten der staatlichen Förderung profitieren. Seit Anfang des Jahres 2012 hat sich diesbezüglich aber eine Änderung ergeben. Bis zu diesem Zeitpunkt war es nämlich möglich lediglich nur die Zulagen anzusparen. Seit Beginn des Jahres 2012 ist es nun bei der Riester Rente erforderlich einen Eigenbetrag zu leisten.

Arbeitslos und nun?

Ist es dennoch möglich trotzdem etwas für die eigene Altersvorsorge zu tun? Zwar hatten die Macher der Riester Rente, als sie diese vor etwa 10 Jahren ins Leben reifen, vor allem die Arbeitnehmer im Auge doch nicht immer ist Arbeitslosigkeit selbst gewählt. Warum sollten diesen Menschen dann die Möglichkeit genommen werden etwas fürs Alter zu tun? Der Gesetzgeber hat sogar vorgesehen, dass die Altersvorsorge mittels Riester Rente möglichst wenig unter der Phase der Arbeitslosigkeit zu leiden hat. Denn der Grundsatz der zuerst einmal Gültigkeit hat ist, dass solange der Sparer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist auch Anspruch auf die Riesterförderung hat. Dies trifft immer dann zu wenn jemand seinen Job verliert und aufgrund dessen Arbeitslosengeld I erhält. Bezieher von Hartz IV sind zwar nicht pflichtversichert, werden den Pflichtversicherten aber gleichgestellt und sind somit auch förderungsberechtigt.

Was dennoch problematisch bei der Riester Rente sein kann ist der hohe Beitragssatz der im ersten Jahr nach der Arbeitslosigkeit noch gezahlt werden muss, um wirklich den kompletten Förderungsbetrag zu erhalten. Im darauffolgenden Jahr wird der Mindesteigenbeitrag automatisch der neuen finanziellen Situation angepasst. Ein Sparer der nicht in der Lage ist den kompletten Mindesteigenbetrag zu zahlen, darf weniger einzahlen und erhält dann aber auch nicht die komplette Zulage. Sollte es einmal gar nicht Möglich sein den Mindestbeitrag für die Riester Rente zu zahlen hat man die Möglichkeit eine Zeit lang die Zahlungen auszusetzen und auf die Förderung im Rahmen der Riester Rente zu verzichten. Dieses Vorgehen ist allemal besser als den Riester Vertrag vorzeitig zu kündigen.

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